Wissenswertes
Liebe Besucher, hier können Sie sich informieren:
Wo kann die Hilfe beantragt werden?
Bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt oder beim Fachdienst „Soziales“ Ihrer Stadt oder Landkreises. Dort kann ein Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ oder auf „ambulante Unterstützung“ gestellt werden. Dort berichten und erläutern Sie, dass Ihr Kind/Partner/oder Sie selbst eine Auffälligkeit/Behinderung haben. Diese Hilfe ist für Sie nach dem SGB kostenlos und wird von uns direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet.
Wie geht es weiter?
Anschließend, wenn die Hilfe bewilligt ist, terminieren wir mit Ihnen/weiteren Beteiligten und dem Sachbearbeiter des zuständigen Kostenträgers ein gemeinsames persönliches Treffen. Hierbei verschriftlichen wir gemeinsam welche Hilfestellungen benötigt werden und welche Ziele erreicht werden möchten. Diese sind für Sie und Ihre Familie ganz individuell gelagert. Der jeweilige Familienhelfer wird Sie und Ihre Familie, wie im Hilfeplangespräch vereinbart, im regelmäßigen Zeitintervall zu Hause oder an einem anderen Treffpunkt besuchen. In diesem Rahmen werden sich über die aktuellen Geschehnisse, Sorgen und Problemstellungen ausgetauscht und neue individuelle Zielideen besprochen. Die Überprüfung und Aktivierung der Ressourcen von Familien und Netzwerk (Verwandtschaft, Nachbarschaft und soziales Umfeld) sind für uns wichtige Bestandteile.
Ansprechpartner
Wir sind Mitglied im BHP (Berufs- und Fachverband der Heilpädagogen e.V.)

Geschäftsführung und Hauptniederlassung:
Für den Kreis Unna:
Annette Reuther (staatl.-anerk. Heilpädagogin)
Herbert-Wehner-Straße 2
59174 Kamen
Telefon:023072416373
Email:[email protected]
Web: www.inklusio-nrw.de


Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Aktuelles
Aufgrund Covid-19 müssen auch wir zur Zeit die Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Alle Begleitungen oder Besuche finden nur mit einem Mund-Nasenschutz statt. Bei Fragen, bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren.
