Liebe Besucher, hier können Sie sich informieren:
KiBiz-Gesetzestext Wegweiser für Eltern UN-BRK GesetzestextBei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt oder beim Fachdienst „Soziales“ Ihrer Stadt oder Landkreises. Dort kann ein Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ oder auf „ambulante Unterstützung“ gestellt werden. Dort berichten und erläutern Sie, dass Ihr Kind/Partner/oder Sie selbst eine Auffälligkeit/Behinderung haben. Diese Hilfe ist für Sie nach dem SGB kostenlos und wird von uns direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet.
Anschließend, wenn die Hilfe bewilligt ist, terminieren wir mit Ihnen/weiteren Beteiligten und dem Sachbearbeiter des zuständigen Kostenträgers ein gemeinsames persönliches Treffen. Hierbei verschriftlichen wir gemeinsam welche Hilfestellungen benötigt werden und welche Ziele erreicht werden möchten. Diese sind für Sie und Ihre Familie ganz individuell gelagert.
Der jeweilige Familienhelfer wird Sie und Ihre Familie, wie im Hilfeplangespräch vereinbart, im regelmäßigen Zeitintervall zu Hause oder an einem anderen Treffpunkt besuchen. In diesem Rahmen werden sich über die aktuellen Geschehnisse, Sorgen und Problemstellungen ausgetauscht und neue individuelle Zielideen besprochen.
Die Überprüfung und Aktivierung der Ressourcen von Familien und Netzwerk (Verwandtschaft, Nachbarschaft und soziales Umfeld) sind für uns wichtige Bestandteile.
Für den Kreis Unna:
Annette Reuther (staatl.-anerk. Heilpädagogin)
Herbert-Wehner-Str 2
59174 Kamen
Telefon: 02307-2416373
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.inklusio-nrw.de
Dann kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Kontaktformular.
Aufgrund Covid-19 müssen auch wir zur Zeit die Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Alle Begleitungen oder Besuche finden nur mit einem Mund-Nasenschutz statt.
Bei Fragen, bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren.